Die Steuererklärung ist für viele Deutsche ein Buch mit sieben Siegeln — und genau deshalb verschenken Millionen von Arbeitnehmern jedes Jahr Milliarden an zu Unrecht nicht beantragten Rückerstattungen.
Null Arbeitnehmer-Pauschbetrag vergessen
Jeder Arbeitnehmer erhält einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro automatisch — ohne Belege. Wer mehr als diesen Betrag an beruflichen Ausgaben hatte, sollte diese unbedingt eintragen.
Unterhalt für Ex-Partner und Kinder
Getrenntlebende oder geschiedene Personen, die Unterhalt zahlen, können diesen unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Voraussetzung ist ein Unterhaltstitel.
Handwerkerrechnungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Kosten für Handwerker, die in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus arbeiten, sind zu 20 Prozent absetzbar — maximal 1.200 Euro jährlich. Gartenpflege, Reinigungsdienste und Pflegedienste zählen ebenfalls dazu.
Spenden und Mitgliedsbeiträge
Parteispenden, Spenden an gemeinnützige Organisationen und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien sind bis zu bestimmten Grenzen absetzbar. Bei Spenden an spendenbegünstigte Organisationen gilt ein Höchstbetrag von 20 Prozent der Gesamteinkünfte.
Fristsituation und verspätete Abgabe
Für die Steuererklärung 2025 gilt in den meisten Bundesländern eine Abgabefrist bis zum 2. Juni 2026. Danach können Verspätungszuschläge drohen.
